Die in unserem Haus angebotenen Rehabilitationsleistungen werden von unterschiedlichen Kostenträgern beauftragt und finanziert. Wer Kostenträger ist, richtet sich nach den Hauptzielen der Rehabilitation und nach versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. In den meisten Fällen sind die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zuständige Kostenträger. Darüber hinaus übernimmt auch die Private Krankenversicherung (PKV), je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang, die Kosten. Im folgenden haben wir für Sie die uns belegenden Institutionen aufgeführt.