Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zur offenen bzw. freien Badekur
Wer kann eine solche Kur beantragen?
Jedes Mitglied einer gesetzlichen oder Ersatzkasse und dessen mitversicherte Familienangehörige können diese Art der Kur in Anspruch nehmen. Die offene Badekur ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Wenn mein Antrag nicht genehmigt wird?
Das kommt leider sehr häufig vor. Diesem Fall sollten Sie mit einkalkulieren und zunächst einmal Widerspruch einlegen, ggf. mit Rechtsbeistand!
WIDERSPRUCH HILFE
Kann mein Partner mit?
Ja. Falls Ihr Partner keine Kur beantragt hat, kann er sich Anwendungen mit der Krankenversichertenkarte beim Kurarzt verordnen lassen.
Alternativ bucht Ihr Partner eine unserer Pauschalen.
Bezahle ich in Bad Bocklet wieder Praxisgebühr?
Mit dem Kurarztschein: NEIN!
Auch nicht mit der Chipkarte, wenn Sie eine Überweisung an den Kurarzt in Bad Bocklet mitbringen.
Und nachdem mein Antrag genehmigt ist?
Sie bekommen den “Badearztschein” und buchen bei uns für Ihren Wunschtermin ein Einzel- oder Doppelzimmer.
Was passiert anschließend?
Die Krankenkasse prüft den Antrag und übernimmt die Kosten der ärztlichen Untersuchung.
Wann stelle ich den Antrag der Badekur?
Den Antrag der Badekur stellen Sie idealerweise 2 Monate vor Ihrem Anreisetag.
Was bekomme ich bei der Badekur bezahlt?
Die Kasse bezahlt Ihnen 90% der Behandlungskosten bzw. 100%, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, benötigen wir die Bescheinigung am Anreisetag um alle anfallenden Formalitäten für Sie zu erledigen.
Den Übernachtungszuschuss von 16,00 € pro Gast/Tag erhalten Sie nach Abschluss der Badekur von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Wie lange dauert eine offene Badekur?
Die Dauer einer Badekur beträgt in der Regel 14 oder 21 Tage.
Wer kann mir bei der Antragsstellung helfen?
Ihr Hausarzt kann Ihnen bei der Antragstellung einer Badekur helfen.
Wie oft kann ich eine Badekur beantragen?
Sie haben alle drei Jahre die Möglichkeit eine in der Regel drei Wochen dauernde ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (früher auch ambulante bzw. offene Badekur genannt) zu beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Badekur Reha & Prävention?
Bei einer offenen Badekur sind Sie in der Kurortwahl frei, sofern diese berechtigt und anerkannt sind. Auch entstehen Ihnen bei der Badekur andere Kosten wie bei einer Rehamaßnahme: Neben der Übernahme der Kurarzt-Kosten wird ein Anteil der Kosten für Heilmittel (zur Zeit 90%) und ein täglicher Zuschuss für die übrigen Kosten (zur Zeit 16,00 €, für Kleinkinder bis zu 21,00 €) gewährt.
Wohingegen bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme in der Genehmigung des Kostenträgers die Klinik, in welcher die Reha erfolgen soll festgelegt ist und nur nach Zustimmung durch den Kostenträger geändert werden kann.
Für die Durchführung einer Präventionsmaßnahme benötigen Sie im Vorfeld keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Diese wird im Nachgang – nach Vorlage der Teilnahmebestätigung – erteilt.
Was muss ich bei der ambulanten Badekur beachten?
Um eine ambulante Badekur durchführen zu können, bedarf es der Genehmigung der Krankenkasse vor Antritt der Maßnahme. Hierfür stellen Sie gemeinsam mit Ihrem betreuenden Haus- bzw. Facharzt einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Sobald Ihnen die Genehmigung schriftlich vorliegt, können Sie direkt Ihren Wunschtermin bei uns reservieren. Bei Anreise bringen Sie den von der Krankenkasse erstellten Kurarztschein mit. Mit diesem werden Sie beim am Kurort niedergelassenen Badearzt vorstellig, der Ihnen nach Untersuchung dann die entsprechenden Therapien und Anwendungen verordnet. Im Rehabilitations- und Präventionszentrum Bad Bocklet ist der Badearzt direkt im Haus.