Wunsch und Wahlrecht für die HESCURO KLINIK Bad Bocklet oder Bad Kissingen

Wunsch und Wahlrecht zur Auswahl der Rehaklinik

Ganz gleich, ob Sie einen Reha-Aufenthalt in der Nähe Ihres Wohnortes anstreben oder sich für eine landschaftlich besonders ansprechende Umgebung entscheiden, die attraktive Freizeitmöglichkeiten und bestmögliche Erholung in der Natur verspricht: Möchten Sie eine medizinische Reha beantragen, haben Sie per Gesetz ein Wunsch- und Wahlrecht - ganz unabhängig davon, ob es sich um eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme handelt. Erfahren Sie mehr über die Antragstellung und Ihre Rechte, wenn der Kostenträger Ihrem Wunsch nicht entsprechen möchte.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht bei einer Reha?

Sie haben das Recht, bei Ihrem Reha-Antrag Ihre Wunscheinrichtung anzugeben. Das gilt im Übrigen auch, wenn es sich um eine Anschlussheilbehandlung (AHB) handelt, die direkt an einen Aufenthalt im Akut-Krankenhaus anschließt.

Der Kostenträger, das heißt die Krankenkasse oder Rentenversicherung, hat die Pflicht, Ihren Wunsch bei der Bewilligung zu berücksichtigen, sofern dieser berechtigt ist. Das betrifft im Übrigen keineswegs nur den Ort, sondern auch den Zeitraum und die Art der Reha (stationär oder ambulant). Und auch Ihre persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht oder Ihre religiösen oder weltanschaulichen Bedürfnisse fließen in die Wahl der Reha-Einrichtung ein, um einen optimalen Reha-Erfolg sicherzustellen. Geregelt ist dies in §8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) Abs. 1:

"Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen von Müttern und Vätern mit Behinderungen bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen wird Rechnung getragen."

Kriterien bei der Wahl der Wunschklinik

Damit der Kostenträger Ihrem Wunsch nach einer bestimmten Einrichtung nachkommt, sollte die Rehaklinik zunächst aus medizinischer Sicht einen guten Behandlungserfolg versprechen. Entscheidend ist also vor allem, dass Sie eine Klinik auswählen, deren Behandlungsschwerpunkte und Therapieangebot auf Ihr Krankheitsbild zugeschnitten sind. Im Optimalfall ist die Klinik auch auf Nebendiagnosen (Multimorbidität) spezialisiert und ermöglicht eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachabteilungen, die bei Ihrer Erkrankung auftreten. Bei HESCURO bieten wir Ihnen eine fachübergreifende Therapie an, die bei vorliegenden orthopädischen oder internistischen Beschwerden auch eine Berücksichtigung der psychosomatischen Folgen in die Maßnahme gestattet..

Und auch die Umgebung kann sich vorteilhaft auf eine Bewilligung Ihrer Wunschklinik auswirken. Bei Patient:innen einer Adipositas-Reha beispielsweise wirken sich Bewegungsangebote in der Natur, bei Menschen mit Atemwegserkrankungen ein anerkannter Luftkurort erfolgversprechend auf den Behandlungserfolg aus. Schließlich sprechen unter Umständen auch kurze Wartezeiten für eine bestimmte Klinik.

Neben den medizinischen Kriterien sind auch die persönlichen Gründe wichtig, um Ihre Wunschklinik zu ermitteln. Das kann eine Umgebung sein, die einen räumlichen Abstand von Ihrem Alltag bietet oder gut zu Ihrem Alter oder Ihrer Familiensituation passt, aber auch eine Einrichtung, die die Aufnahme einer Begleitperson während der Zeit Ihrer Rehamaßnahme gestattet. Auch muttersprachliche Therapieangebote können ein triftiger Grund für die Wahl einer bestimmten Rehaklinik darstellen.

Wichtig: Auf die Zertifizierung achten

Achten Sie darauf, dass Ihre Wunschklinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit hohen, regelmäßig überprüften Qualitätsstandards entspricht. Die HESCURO-Rehakliniken sind nach DIN ISO EN 9001:2015 und BAR QMS-Reha zertifiziert und erfüllen daher höchste medizinische, therapeutische und pflegerische Qualitätsansprüche, um Ihren optimalen Reha-Erfolg sicherzustellen.

Einzelne Krankenkassen haben in der Vergangenheit Listen mit speziellen „Reha-Vertragskliniken“ als Vorauswahl an die Sozialdienste der Krankenhäuser ausgegeben. Diese sollten Patient:innen vermutlich suggerieren, dass nur die auf der Liste vorgegebenen Rehakliniken für eine bevorstehende AHB-Rehabilitation ausgewählt werden können. Das Bundesversicherungsamt, das für die Kontrolle der Krankenkassen zuständig ist, informiert in einem Schreiben darüber, dass eine solche Liste unzulässig ist. Denn grundsätzlich hat jede:r Patient:in das Recht, jede geeignete Rehabilitationsklinik auszuwählen. Sollte der Sozialdienst Ihnen mitteilen, dass Ihre Krankenkasse Rehamaßnahmen nur in Kliniken genehmigt, die in einer Liste aufgeführt sind, ist das unzulässig.

HESCURO KLINIK in Bad Bocklet und Bad Kissingen

Wunsch- und Wahlrecht nutzen – so geht’s

Im Idealfall informieren Sie sich schon vor der Beantragung Ihrer Reha darüber, welche Klinik Ihre Erkrankung behandelt und Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Wählen Sie die Klinik Ihrer Wahl gewissenhaft aus.

Ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch die Nennung des Namens und Kurortes Ihrer Wunscheinrichtung - also beispielsweise „HESCURO KLINIKEN Bad Bocklet oder Bad Kissingen“. Sie können dafür auch einfach einen unserer vorgefertigten Musterbriefe nutzen:

Möchten Sie eine ausführliche Begründung zur Wahl Ihrer Wunschklinik verfassen, empfiehlt sich die Argumentationshilfe des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e. V.:

Die Kostenträger sind nach § 40 Abs. 3 SGB V verpflichtet, Ihre Wünsche bei der Auswahl zu berücksichtigen und müssen diese daher von Amts wegen ermitteln. Sollte die Krankenversicherung oder Rentenversicherung Sie einer Klinik zuweisen oder Ihnen drei Kliniken zur Auswahl stellen, können Sie sich mit diesem Schreiben zur Wehr setzen:

Widerspruch gegen zugewiesene Reha-Klinik

Ist für die bevorstehende Reha die Gesetzliche Krankenversicherung zuständig (beispielsweise bei Nicht-Erwerbstätigen und Rentner:innen), gilt seit dem kürzlich verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz das Recht auf die freie Wahl der Rehaklinik. Entspricht der Kostenträger Ihrem Wunsch nicht, muss er dies durch einen Bescheid begründen.

Der Ablehnungsbescheid muss auf jeden Fall eine Begründung enthalten, weshalb Ihrem Wunsch nicht entsprochen wird. Fehlt diese oder ist nicht schlüssig, legen Sie Widerspruch ein und beantragen Akteneinsicht.

Eine häufige Formulierung bei der Ablehnung Ihrer Wunschklinik lautet: „Der Kostenträger bestimmt die Auswahl der Rehabilitationsklinik. Neben medizinischen Gesichtspunkten müssen laut Gesetz die Kriterien nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet werden." Genannt werden in diesem Zusammenhang nicht selten „Vertragskliniken", aus denen Sie „wählen" dürfen. Alternativ weist der Kostenträger Ihnen eine Klinik zu. Sind Sie mit dieser nicht einverstanden, bestehen Sie weiterhin auf Ihre Wunschklinik.

Auf dem Bescheid der Krankenkasse beziehungsweise der Rentenversicherung steht die zuständige Stelle, bei der Sie den Antrag auf Umstellung der Rehaklinik innerhalb eines Monates einreichen können, um Ihr gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht durchzusetzen. Hierfür können Sie diesen Musterbrief als Vorlage verwenden:

Es empfiehlt sich, den Antrag auf Änderung der Rehaklinik (Widerspruch gegen die Rehaklinik) gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin schriftlich zu formulieren und gegebenenfalls ein ärztliches Attest beizulegen. Die ärztliche Unterstützung kann durchaus dazu führen, dass Sie doch noch einen positiven Bescheid erhalten.

Sie selbst können bestimmen, in welche Rehaklinik Sie gehen möchten.

Geforderte Zuzahlung für Wunschklinik nicht akzeptieren

Ein Kostenträger ist auch nicht berechtigt, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung einer Zuzahlung nachzukommen, indem Sie für eventuell entstehende Mehrkosten für die Reha als Differenz zum Pflegesatz einer vom Kostenträger bevorzugten Rehaeinrichtung selbst aufkommen. Bei Kliniken mit Versorgungsvertrag (zum Besipiel unsere Rehakliniken in Bad Bocklet und Bad Kissingen) gilt für die Kasse das „Sachleistungsprinzip“. Das heißt, Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf eine Kostenerstattung, sodass von Patient:innen keine Mehrkosten für die Wunschklinik eingefordert werden dürfen. Üben Sie Ihr Wunschrecht aktiv aus und gehen Sie gegebenenfalls schriftlich gegen ungerechtfertigt geforderte Mehrkosten seitens der Krankenkassen vor.

Weitere Informationen zum Sachleistungsprinzip finden Sie hier: Download

Wollen Sie der Forderung nach Mehrkosten schon im Vorfeld begegnen, geben Sie bei der Wahl Ihrer Wunschklinik berechtigte Gründe für Ihren Wunsch an: Download

Klinikwechsel während einer laufenden Rehamaßnahme

Ein Wechsel der Rehaklinik während einer laufenden Rehamaßnahme ist nur in Ausnahmefällen und unter besonderen Voraussetzungen möglich. Schließlich ist jede Unterbrechung mit vielen Hürden und bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten verbunden.

Versuchen Sie deshalb zunächst, aus einer bereits angelaufenen Maßnahme das Beste zu machen und besprechen Sie Ihre Problemlage / den Wechselwunsch idealerweise immer erst ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin, gegebenenfalls auch mit dem Ober- oder Chefarzt oder der Ober- oder Chefärztin vor Ort. Viele Probleme lassen sich nach Rücksprache mit der medizinischen Leitung auflösen. Gelingt das nicht, unterstützt Sie die ärztliche Leitung eventuell sogar bei Ihrem Wechselwunsch während der Reha.

Wunsch und Wahlrecht HESCURO KLINIK

Weitere Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht einer Rehaklinik

Sollten Sie generell vor schwierigen Problemen mit den Strukturen des Gesundheitswesens stehen, ist eventuell auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung eine Hilfe. Zu finden ist er und sein Team unter: https://www.patientenbeauftragte.de/.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht

Sie haben Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht und möchten Ihre Rehamaßnahme bei uns durchführen? Wir beantworten Ihnen gern alle Fragen rund um das Thema der Antragstellung, unserem therapeutischen Angebot und Ihrem Aufenthalt in einer unserer Kliniken. Senden Sie uns eine E-Mail an bb-info@hescuro.de, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 09708 - 79 34 30. Gerne können Sie uns Ihren Bescheid Ihrer Krankenkasse / Rentenversicherung auch per E-Mail zusenden.

Informationen zum Reha-Ablauf

Reha mit Begleitung

Sie haben die Möglichkeit als Begleitperson zur Reha gemeinsam mit Ihrem Partner an der Reha teilzunehmen und beispielsweise Ihre Gesundheit checken zu lassen.

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Infomaterial

In unserem Downloadbereich können Sie unsere aktuellen Flyer und Prospekte zur Kur & Rehabilitation kostenfrei herunterladen.

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