Rezept | Krankengymnastik und Massagetherapie auf Kassenrezept bzw. Privatrezept

KG- und Massage-Therapie auf Rezept

Wenn der Rücken zwickt und zwackt, die Knie beim Treppensteigen schmerzen oder sich der Hals nicht richtig bewegen lässt gibt es einige Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Hausärzte und Fachärzte können ihren Patienten physiotherapeutische Maßnahmen per Rezept (Kassenrezept oder Privatrezept) verordnen. Der Heilmittelkatalog (HMK) ist eine Zusammenfassung verordnungsfähiger Heilmittel.

Rezept: Kassenrezept bzw. Privatrezept

Allgemein

Mit einem ausgestellten Rezept kann der Patient bei uns in der Klinik die Behandlungen absolvieren. Den Hauptanteil der Kosten übernimmt in der Regel die Krankenversicherung und für den Patient fallen Rezeptgebühren in Höhe von 10 Euro zuzüglich 10 % der Behandlungskosten an, je nach Art und Menge variiert der Betrag minimal.

Der Physiotherapeuten dokumentiert die Behandlungsergebnisse und passt den weiterer Behandlungsverlauf dementsprechend an die Problematik des Patienten an. Der Arzt kann einen Therapiebericht über die Behandlungsergebnisse während bzw nach den Behandlungen anfordern.

Verordnungsgrundlage

Die Indikation ist die therapiebegründende Verordnungsgrundlage im Sinne der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).
Seit 1.7.2004 gelten die aktuellen Heilmittelrichtlinien (HMR).

Der Physiotherapeut muss die ärztlichen Verordnung gemäß den Heilmittelrichtlinien auf Richtigkeit vor Behandlungsbeginn überprüft und gegebenenfalls dem Arzt zur Korrektur zurückgeben, um von der Krankenkassen die Rezeptkosten erstattet zu bekommen.

Diagnosegruppen

Vier Diagnosegruppen, sogenannte Indikationen mit dazugehörigem Indikationsschlüssel gibt es:

  1. Wirbelsäulenerkrankungen (WS1,WS2)
  2. Erkrankungen der Extremitäten (EX1 bis EX4) und neurologische Erkrankungen (ZN1, ZN2, PN)
  3. Atemwegserkrankungen (AT1, AT2, AT3, GE)
  4. Erkrankungen des Lymphgefäßsystems (LY1, LY2, LY3)

Hinweis

Zur Beachtung:

  • Es können zwei Heilmittel pro Rezept angegeben werden:
    • Krankengymnastik (KG)
    • manuelle Therapie (MT)
    • klassischer Massagetherapie (KMT)
    • Elektrotherapie oder Wärmetherapie (Fango, Wärmepack, Rotlicht)
  • Pro Rezept ist die Anzahl der Behandlungen auf 6 begrenzt (Kassenrezept)
  • Erst-Verordnung oder Folge-Verordnung
  • Es gibt eine Gesamtverordnungsmenge für die verschiedenen Diagnosegruppen, die eine maximale Anzahl von Behandlungen festsetzt. Danach ist eine Therapiepause von zwölf Wochen einzuhalten
  • Nur außerhalb des Regelfalls ist es möglich eine Dauerverordnung physiotherapeutischer Maßnahmen zu erhalten

Rezept-Verordnungen

Mögliche Heilmittelverordnungen auf Privatrezept oder Kassenrezept:

  • Krankengymnastik Einzel
  • KG am Gerät (Medizinische Trainingstherapie)
  • KG in der Gruppe ( Wassergruppen oder Trockengymnastik)
  • Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis (PNF, Bobath)
  • Beckenboden /Inkontinenztherapie (Biofeedback)
  • Manuelle Therapie
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Schlingentisch
  • Progressive Entspannung nach Jakobsen
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Klassische Massage
  • Bindegewebs-, Unterwasser-, Colonmassagen
  • Fußreflexzonentherapie
  • Dorn-Breußbehandlung
  • Atlastherapie
  • Atemgymnastik
  • Elektrotherapie, Ultraschalltherapie
  • Thermotherapie (Fango, Rotlichttherapie, Infrarotwärme, heiße Rolle)
  • Arm- und Fußwechselbäder
  • Mineral-Kohlesäurebad (Stahlbad)
  • Kinesiotaping
  • Präventionsmaßnahmen aus den Bereichen Bewegung und Entspannung (siehe Präventionsprogramme)