Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.
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Wir wissen, die Beantragung einer Reha, Kur ist oftmals bürokratisch, deshalb helfen wir Ihnen gerne auch telefonisch.
Team der Belegungsabteilung
Fax.: 09708 79-3435
Email: info@rehazentrum-bb.de
Rehabilitation, Kur und Prävention werden von der Politik zunehmend als unverzichtbar angesehen. Deshalb wurden selbst in Zeiten von Sparanstrengungen im Gesundheitswesen zuletzt Rehabilitationsmaßnahmen sogar noch gestärkt.
Sie haben Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation oder können eine Kur beantragen, wenn Ihr behandelnder Arzt dies als notwendig erachtet.
Da ambulante Versorgungsstrukturen (ambulante Reha, Rezeptanwendungen) gerade bei vielschichtigen Krankheitsbildern an ihre Grenzen stoßen ist oftmals eine stationäre Rehabilitation in einer spezialisierten Rehaklinik die einzige Chance für den Patienten auf einen guten Therapieerfolg.
Das Rehabilitations- & Präventionszentrum Bad Bocklet ist eine stationäre Rehaklinik gemäß § 107 Abs. 2 SGB V. Dabei werden stationäre Rehamaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V durchgeführt. Diese Leistungen können in unserer Klinik im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmenarten in Anspruch genommen werden:
Darüber hinaus ist das Reha & Präventionszentrum Bad Bocklet vom Verband der Privaten Krankenversicherung als so genannte Gemischte Krankenanstalt (Akut / Reha) im Sinne des § 4 Abs. 5 MB / KK anerkannt.
Um einweisende Mediziner zu entlasten und Ihnen den Weg zur stationären Rehabilitation / Kur zu erleichtern, stellt das Reha & Präventionszentrum Bad Bocklet gerne fachkundige Unterstützung bei der Beantragung einer Rehabilitations-Behandlung zur Verfügung. Wie Sie am besten zur Reha kommen und Ihren Antragsweg für Ihre Kur genehmigt bekommen wird in den folgenden Schritten 1 bis 5 beschrieben.
Die Einleitung / Beantragung von AHB-Maßnahmen (betrifft orthopädische und internistische AHB) wird direkt durch den behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst des Akutkrankenhauses unter Verwendung der entsprechenden Formulare vorgenommen. Dabei muss die AHB-Antragstellung vor Ihrer Aufnahme in das Rehabilitations- & Präventionszentrum Bad Bocklet erfolgen.
Um eine Reha beantragen zu können, müssen Sie die Formulare, des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers - entweder Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) - verwenden. Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie bei den Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung (ehemals BfA, LVA’n) bzw. direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Wenn Sie eine Rehabilitationsmaßnahme über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beantragen möchten, müssen Sie die Formulare des zuständigen Sozialleistungsträgers verwenden. Dabei ist die Befürwortung (Attest) Ihres behandelnden Arztes grundsätzlich für den Rehaantrag notwendig.
In beiden Fällen sollten Sie die Reha-Antragsformulare gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen, von ihm unterschreiben lassen und dann den Kurantrag bei dem für Sie zuständigen Sozialleistungsträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) mit der Bitte um Kostenübernahme einreichen.
Achten Sie gleich bei der Beantragung darauf, dass Sie als Patientenwunsch "Durchführung im Rehazentrum Bad Bocklet" angeben. (siehe hierzu ergänzende Hinweise "Wunsch u. Wahlrecht")
Für eine Rehamaßnahme sind in der Regel entweder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Gesetzliche Krankenversicherung (z. B. AOK, Barmer, DAK, BKK, ...) zuständig. Für die Beantragung einer stationären Reha / Kur bei Ihrem Kostenträger sind spezielle Reha-Antragsformulare notwendig, welche Sie bei Ihrem Kostenträger anfordern können. Selbstverständlich können Sie diese Reha-Formulare für Ihren Rehaantrag auch bei unserer Patientenbetreuung anfordern oder diese unter der Rubrik Antragsformulare als PDF herunterladen.
Allgemeine Informationen:
Die Rehaklinik Bad Bocklet ist von den Verbänden der privaten Krankenversicherer als so genannte "gemischte Krankenanstalt" anerkannt, d. h. Sie können sowohl eine stationäre Reha in der Klinik durchführen, als auch im Rahmen einer Akutkrankenhausbehandlung aufgenommen werden. Sie sollten daher vor Beginn der Antragstellung Ihre Vertragsmodalitäten klären. In beiden Fällen ist es wichtig, dass vor der Aufnahme in der Klinik eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung für eine Kur, Reha oder Akutbehandlung Ihrer privaten Krankenversicherung vorliegt.
Wie beantrage ich eine Reha bzw. wie beantrage ich eine Kur?
Bei der Beantragung einer Rehamaßnahme oder bei einem Kur-Antrag sollten Sie zunächst klären, ob die Durchführung dieser Maßnahme durch Ihre private Krankenversicherung abgedeckt ist. Ist dies der Fall, sollten Sie sich ein spezielles Antragsformular bei Ihrer privaten Krankenversicherung besorgen, oder Sie wenden sich unter der Rufnummer 09708-79-3493 an die Patientenberatung im Reha & Präventionszentrum Bad Bocklet, wo man Ihnen auch für evtl. Rückfragen gerne zur Verfügung steht.
Hier finden Sie weitere Informationen zur "Reha für Privatpatienten".
Allgemeine Informationen:
Das Rehabilitations- & Präventionszentrum Bad Bocklet ist von der Beihilfe für Kuren, Reha und Vorsorgemaßnahmen anerkannt. Eine Bestätigung über die Anerkennung kann bei der Patientenberatung der Rehaklinik Bad Bocklet angefordert werden. Die Bestätigung sollte dem Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Beihilfestelle beigefügt werden.
Beihilfe Reha-Antragstellung:
Für die Beantragung einer Kur, Reha- oder Vorsorgemaßnahme über die Beihilfe ist es zunächst notwendig, dass Ihr Arzt einen sogenannten "Sanatoriumsaufenthalt" verordnet. Die Verordnung reichen Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle ein. In der Regel ist es notwendig, dass Sie beim Amtsarzt vorstellig werden.
Die Beihilfe übernimmt immer nur einen Anteil der Kosten für einen Sanatoriumsaufenthalt. Die verbleibenden Restkosten eines Sanatoriumsaufenthaltes können Sie über Ihre private Zusatzversicherung einfordern. Hierfür sollten Sie im Vorfeld abklären, ob eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme / Sanatoriumsaufenthalt oder Krankentagegeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung mitversichert sind.
Wenn die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme (Kur) bewilligt wird, erhalten Sie hierzu von Ihrem Kostenträger (DRV, Krankenkasse) eine schriftliche Benachrichtigung. Bitte setzen Sie sich nach Erhalt der Kostenübernahme mit den Mitarbeitern der Patientenverwaltung im Rehabilitations- & Präventionszentrum Bad Bocklet in Verbindung, um Fragen zur Terminvergabe, Anreise in die Kurklinik usw. abzuklären.
Team der Patientenberatung
Email: info@rehazentrum-bb.de
Rufen Sie uns an! Bei allen Fragen und Problemen rund um die Beantragung Ihrer Rehabilitation / Kur ist Ihnen unser kostenloser und unverbindlicher Kur-Beratungsservice der Rehaklinik gerne behilflich.
Die Ablehnung des Reha-Antrags ergeht als schriftlicher Bescheid. Gegen diesen Ablehnungsbescheid muss in aller Regel in einer Frist von einem Monat ab Erhalt schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung der Reha eingelegt werden. Wie Sie genau Ihren Widerspruch formulieren haben wir auf dieser Seite ausführlich beschrieben:
An wen der Widerspruch zu richten ist, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung der Ablehnung entnehmen. Sie finden sie meist am Ende des Schreibens.
Wichtig: Nur ein rechtzeitiger Widerspruch verhindert den rechtskräftigen Abschluss des Reha-Antragsverfahrens.
Einen Widerspruch müssen Sie begründen. Bei der Begründung sollten Sie wiederum die Hilfe des verordneten Arztes in Anspruch nehmen. So werden Reha Anträge beispielsweise oft "nach Aktenlage" abgelehnt.
Das bedeutet, dass der Kostenträger nur danach entscheidet, was im Reha-Antrag und dem Arztgutachten steht. Oft ist es aber sinnvoll, dass ein Arzt vom ärztlichen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit dem Patienten direkt spricht und ihn zu seinen für die Kur relevanten Krankheiten untersucht.
Während dieser Vorstellung beim ärztlichen Dienst haben Sie nochmals die Gelegenheit, die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Reha-Maßnahme / Kur zu schildern.
In vielen Fällen bekommen Sie schon auf Grund Ihres Widerspruchs die Rehabilitationsmaßnahme genehmigt.
Für den Fall, dass der Kostenträger auch nach Widerspruch die beantragte Kur / Reha-Maßnahme ablehnt, steht die Möglichkeit der Klage zum Sozialgericht offen. Auch hier ist eine Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides einzuhalten.
Das zuständige Gericht finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung. Gerichtskosten fallen vor dem Sozialgericht nicht an. Erkennt das Gericht Ihren Bedarf einer Reha / Kur an, müssen die DRV oder die Krankenkasse die Reha bezahlen. Außerdem gehen die Gutachter- und Sachverständigenkosten in der Regel zu Lasten der Staatskasse.
Wann steht mir eine Reha / Kur zu?
Wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und zusätzlich versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Versicherungsrechtlich Anspruch auf eine Reha hat, wer
Wer ist normalerweise für eine Reha zuständig, wer ist Kostenträger der Reha?
Pauschal gesagt ist normalerweise bei berufstätigen Menschen die Rentenversicherung, DRV zuständig. Bei Alters-Rentner ist die Krankenkasse zuständig. Es gibt aber Voraussetzungen & Ausnahmen.
Wann ist für eine Reha die Rentenversicherung oder die Krankenkasse NICHT ZUSTÄNDIG?
Wer wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erkrankt ist, hat keinen Anspruch auf eine Reha über die DRV oder gesetzliche Krankenkasse. Dann ist die Unfallversicherung zuständig.
Wer ist zuständig für eine Reha nach einer Krebserkrankung?
Bei einer Krebserkrankung ist - egal ob Rentner oder Berufstätiger - die Rentenversicherung zuständig. (Ausnahme NRW, dort ARGE KREBS)
Kann man auch als Arbeitsloser eine Reha / Kur beantragen?
Ja, kann man.
Kann man sich eine Rehaklinik selbst aussuchen?
Ja, kann man gemäß Patienten Wunsch- & Wahlrecht nach SGB IX, §8. Dazu sollten aber folgende Hinweise beachtet werden.
Wie lange dauert ein Reha-Antrag? Wie lange dauert das Reha-Antragsverfahren bis zur Entscheidung?
Leider dauert das Antragsverfahren mehrere Wochen.
Wie lange dauert eine Reha / Kur normalerweise?
Eine Reha / Kur dauert im Normalfall 3 Wochen. Bei Psychosomatischen Beschwerden 4 Wochen.
Kann eine Reha verlängert werden?
Ja, wenn eine Verlängerung medizinisch notwendig ist und dadurch Fortschritte zu erwarten sind.
Was kann ich tun, wenn der vorgegebene Zeitraum für meine Reha für mich ungünstig liegt.
Bei schwerwiegenden Gründen ist - je nach Auslastung der Rehaklinik- eine Verschiebung um wenige Tage möglich. In diesem Fall ist es wichtig sich direkt mit der Kurklinik in Verbindung zu setzen.
Wann darf ich eine Rehamaßnahme wiederholen?
Im Regelfall ist erst nach 4 Jahren Wartezeit eine erneute medizinische Reha möglich. Es gibt Ausnahmen.
Wann darf ich eine Rehamaßnahme vor Ablauf der Wartezeit von 4 Jahren wiederholen?
Wenn die Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
(Oder wenn die Rehamaßnahme wegen einer ganz anderen Erkrankung beantragt wird.)
Was kann ich tun, wenn ich nach der Reha noch nicht arbeiten kann?
Wenn nach Ende der medizinischen Reha Arbeitsunfähigkeit vorliegt, kann eine berufliche Reha beantragt werden. Die Berufliche Reha bietet Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen. Dies kommt z.B. in Frage, wenn man nach der Reha nicht mehr in seinem Beruf weiter arbeiten kann / darf.
Was kann ich tun, wenn mein Rehaantrag abgelehnt wurde?
Sie können Widerspruch einlegen. Dazu sind einige Hinweise und Hilfestellungen auf unserer separaten Seite hier zu finden.
Wo beantrage ich eine Kur oder Reha?
Am einfachsten ist es die Kur über Ihren Hausarzt zu beantragen. Er kennt die verschiedenen Kurmaßnahmen und die notwendigen Regularien. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich an die gemeinsamen Reha-Servicestellen von DRV und Krankenkassen zu wenden. Für alle die es im Detail wissen wollen: Eine Kur im Sinne einer "Badekur" oder "ambulanten medizinischen Vorsorgemaßnahme in anerkannten Kurorten" beantragen Sie über Ihren Hausarzt bei der Krankenkasse. Eine Reha im Sinne einer konservativen stationären Heilmaßnahmen in einer Rehaklinik beantragen Sie ebenfalls über Ihren Hausarzt. Es weiß auch, zu welchem Kostenträger der Antrag ( in aller Regel Krankenkasse oder Rentenversicherung) muss. Eine AHB oder Anschlussreha im Anschluss an eine Operation im Akutkrankenhaus beantragt in Normal der Sozialdienst des Akutkrankenhauses für Sie.
Welche unterschiedlichen Ziele werden bei einer Reha über die DRV bzw. über die Krankenkasse verfolgt?
Die Reha-kostenträger wie z.B. die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherungen (DRV), dürfen nur Leistungen bewilligen, für die eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. So muss immer im Einzelfall geprüft werden, inwieweit das Krankheitsbild eine medizinische Rehamaßnahme erforderlich macht.
Dies ist bei der Krankenkassen- Kostenträgerschaft dann der Fall, wenn es darum geht die Krankheitsbeschwerden zu lindern oder zumindest den Status quo zu erhalten.
Eine Rehamaßnahme zu Lasten der DRV hat das Ziel eine drohende Erwerbsunfähigkeit zu verhindern bzw. die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.
Kann ich eine genehmigte Reha ablehnen?
Das kommt ganz auf die persönlichen Umstände an:
Muss man zu einer DRV-Reha etwas eine Zuzahlung leisten?
Ja, kalendertäglich 10,-- € längstens für 42 Tage. Vorgelagerte Krankenhaustage werden aber angerechnet (z.B. wegen einer OP)
Kann man von der Zuzahlungspflicht bei einer Rehabilitationsmaßnahme befreit werden?
Ja! Folgende Konstellationen sind für eine Befreiung von der Reha-Zuzahlung möglich:
Bekomme ich als Arbeitnehmer während der Reha weiterhin mein Gehalt / meinen Lohn?
Ja, als Arbeitnehmer bekommen Sie vom Arbeitgeber 6 Wochen lang Ihr Gehalt weiter gezahlt.
Wenn ich schon lange vor der Reha krank geschrieben war, bekomme ich dann während der Reha finanzielle Unterstützung?
Ja, Sie können Übergangsgeld bei der Rentenversicherung beantragen.
Wenn ich arbeitslos bin, bekomme ich dann während der Reha finanzielle Unterstützung?
Ja, Sie können ggf. Übergangsgeld bei der Rentenversicherung beantragen.
Muss ich Fahrtkosten zur Rehaklinik selbst bezahlen?
Nein. Jedoch Handhaben die Reha-Kostenträger die Anreisen zur Rehaklinik unterschiedlich (Busse, Gutscheine, Bahntickets, Privat-PKW)
Können Fahrtkosten zur Reha erstattet werden?
Ja. Bei einer Anreise mit dem eigenem Fahrzeug/PKW bzw. wenn man gebracht wird, wird eine pauschale Wegstreckenentschädigung erstattet.
Wirkt sich eine Rehamaßnahme (negativ) auf die Rentenhöhe aus?
Nein, eine Reha hat keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.
Darf der Arbeitgeber die Reha / Kur auf meinen Urlaub anrechnen?
Nein! Eine Rehabilitation ist kein Urlaub. Ein Erholungsurlaub darf dafür nicht angerechnet oder abgezogen werden.
Die Reha-kostenträger wie z.B. die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherungen (DRV), dürfen nur Leistungen bewilligen, für die eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. So muss immer im Einzelfall geprüft werden, inwieweit das Krankheitsbild eine medizinische Rehamaßnahme erforderlich macht.
Dies ist bei der Krankenkassen- Kostenträgerschaft dann der Fall, wenn es darum geht die Krankheitsbeschwerden zu lindern oder zumindest den Status quo zu erhalten.
Eine Rehamaßnahme zu Lasten der DRV hat das Ziel eine drohende Erwerbsunfähigkeit zu verhindern bzw. die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.
Informationen zum Reha-Ablauf
Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.
Sie haben die Möglichkeit als Begleitperson zur Reha gemeinsam mit Ihrem Partner an der Reha teilzunehmen und beispielsweise Ihre Gesundheit checken zu lassen.
In unserem Downloadbereich können Sie unsere aktuellen Flyer und Prospekte zur Kur & Rehabilitation kostenfrei herunterladen.
Welche Vorteile eine Reha oder Kur in Bad Bocklet hat und warum Sie diese hier im Kurort durchführen sollten erfahren Sie hier.
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