Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.
Allgemeines
Häufig herrscht die Meinung vor, nur berufstätige Personen hätten Anspruch auf Rehabilitationsleistungen. Dem ist aber nicht so. Auch Rentner haben Anspruch auf Reha.
Während die gesetzliche Rentenversicherung in erster Linie für Reha-Leistungen bei Berufstätigen zuständig ist (wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllt haben), so ist bei Beziehern von Rentenleistungen in den allermeisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung der Kostenträger für Rehamaßnahmen.
Konkret heißt es hierzu im SGB V § 11, Abs.2:
„Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Leistungen der aktivierenden Pflege nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit werden von den Pflegekassen erbracht.”
Der Anspruch darauf wurde zuletzt mit Inkrafttreten des GKV-WSG zum 01.04.2007 untermauert, welches nach Überarbeitung des § 40 Abs. 2 SGB V aus einer Ermessens- eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen machte.
Dieser Anspruch auf Kuren oder Reha – der Gesetzgeber spricht in den § 40 SGB V in Verbindung mit §39 SGB I vom „Anspruch auf stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation”- besteht dann, wenn ambulante ärztliche Therapie, ambulante Heilmittel (Therapien auf Rezept) oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen „nicht mehr ausreichen um eine Krankheit zu erkennen zu heilen, Ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.”
Bei Rentnern ist in den meisten Fällen davon auszugehen, dass die Krankenkasse als Kostenträger für die Rehamaßnahme zuständig ist. Deshalb empfiehlt es sich als Rentner auch den Antrag gleich direkt an die Krankenkasse zu richten. (Keine Sorge: Sollte die Krankenkasse aus irgend einem Grund doch nicht für Ihren Reha-Antrag zuständig sein, so werden die Unterlagen sowieso an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet)
Die Antragsunterlagen für den Kurantrag können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse besorgen. Bei vielen Kassen kann man die Antragsvordrucke auch online downloaden. Weitere Informationen zum Beantragen einer Reha haben wir auf separaten Seite zusammengestellt: Reha beantragen.
Der zum Antrag dazu gehörende Ärztliche Befundbericht muss vom Hausarzt, ggf. auch Facharzt ausgefüllt und unterschreiben werden.
Um sicher zu gehen, dass man die Reha dort durchführen kann, wo man sich am besten aufgehoben fühlt, ist es zu empfehlen, schon gleich im Antrag die Reha-Klinik seiner Wahl anzugeben. Weitere Information dazu finden Sie auf unserer separaten Seite zum Wunsch- und Wahlrecht bei Rehaleistungen.
Danach gehen die Unterlagen zur Krankenkasse, welche den Antrag entweder direkt bewilligt oder unter Inanspruchnahme des MDKs prüfen lässt. Bei der Prüfung beruft sich der MDK im Wesentlichen auf die Rehabilitations-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und die Richtlinie zur Begutachtung “Vorsorge und Rehabilitation”.
Für die Krankenkassen prüft der Mediznische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Rehaantrag. Kernelemente der Prüfung sind:
Hier wird insbesondere versucht zu bewerten, ob für die Reha ein Erfolg zu erwarten ist.
Die Voraussetzungen für die erfolgreiche Bewilligung einer medizinische Reha lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Sind alle vorgenannten Punkte erfüllt stehen die Chancen für eine Bewilligung Ihrer Reha sehr gut.
Sollte Ihr Reha Antrag bei der Prüfung abgelehnt werden, haben wir auf unserer Reha-Widerspruch-Seite einige hilfreiche Informationen gesammelt, wie Sie mit guten Chancen Widerspruch gegen die Reha Ablehnung einlegen können.
Im Folgenden haben wir ein grafisches Ablauf-Schema auf Basis der MDK-Prüfkriterien dargestellt. Diese Grafik zeigt welche Fragen in welcher Reihenfolge der MDK bei Prüfung der Unterlagen durchläuft.
Im Sozialgesetzbuch V, § 40, Absatz3, Satz 4 hat der Gesetzgeber geregelt, dass stationäre Rehamaßnahmen im Regelfall „nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden können…”.
Somit gilt, dass unter normalen Bedingen eine Reha frühestens nach 4 Jahren wieder möglich ist.
Es gibt aber eine Einschränkung / Ausnahme im Gesetz: „…es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich”. Hier muss aus dem Antrag einwandfrei hervorgehen, dass die medizinische Reha dem behandelnden Arzt dringend erforderlich erscheint. Darüber hinaus gelten wieder die zuvor schon genannten Voraussetzungen, u.a. dass für die stationäre Rehabilitation ein Behandlungserfolg zu erwarten ist.
Wo bekomme ich einen Kurantrag her?
Einen Kurantrag bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt oder den gemeinsamen Reha-Service-Stellen der DRV und Krankenkassen.
Kann ich als Rentner eine Kur beantragen?
Ja! Wie das geht erfahren Sie auf dieser Seite.
Wer bezahlt die Reha für Rentner?
Für eine gesetzliche Rehamaßnahme bei Rentnern/Senioren ist in den meisten Fällen die eigene gesetzliche Krankenkasse (z.B. AOK, Barmer, DAK, BKKen) der zuständige Kostenträger.
Ausnahmen gibt es bei Rehas wegen Krebserkrankungen oder bei Kuren wegen Folgen aus Berufserkrankungen oder Unfällen im Beruf.
Informationen zum Reha-Ablauf
Highlights
Sauna
Unsere moderne Saunalandschaft bietet mit einer Finnischer Sauna, einer Biosauna, einem Römischen Dampfbad, Erlebnisduschen, Ruhezonen und Mosaikwärmebänke außergewöhnliche Entspannung.
Schwimmbad
Das Schwimmbad wird mit echtem Bad Bockleter Stahlwasser gespeist.
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Die Sonnenterasse bietet herrliche Panorama-Ausblicke über das Saaletal hinweg in die Bayerische Rhön und lädt an sonnigen Tagen zum Verweilen ein.
Schneekabine
Die hochmoderne Schneekabine ist Teil der Saunalandschaft und erzeugt bei minus 12 °C feinsten Pulverschnee und kann auch für therapeutische Zwecke genutzt werden.
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