Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) können Sie erhalten, wenn diese nach einer stationären Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Zwischen dem Ende des Krankenhausaufenthaltes und dem Beginn der AHB dürfen aber nicht mehr als 14 Tage liegen.
Den Rentenversicherungsträgern stehen mit einer AHB-Zulassung ausgestattete indikationsspezifische Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung. Die AHB kann stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauert in der Regel 3 Wochen. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.
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