Bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme ist mit der Genehmigung des Kostenträgers die Klinik, in welcher die Reha erfolgen soll festgelegt und kann nur nach Zustimmung durch den Kostenträger geändert werden.
Wohingegen Sie bei einer ambulanten Badekur oder einer Präventionsmaßnahme frei in der Kurortwahl sind, sofern diese berechtigt und anerkannt sind. Auch entstehen Ihnen bei der Badekur andere Kosten wie bei einer Rehamaßnahme: Neben der Übernahme der Kurarzt-Kosten wird ein Anteil der Kosten für Heilmittel (z. Zt. 90%) und ein täglicher Zuschuss für die übrigen Kosten (z. Zt. 13 EUR, für Kleinkinder bis zu 21 EUR) gewährt.
Für die Durchführung einer Präventionsmaßnahme benötigen Sie im Vorfeld keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Diese wird im Nachgang – nach Vorlage der Teilnahmebestätigung – erteilt.
Wäre das nicht eine tolle Idee zum Geburtstag Ihrer/es Liebsten ? Oder zu Weihnachten, Ostern, Hochzeitstag? : Den oder die Liebste(n) mit einen "Gesundheitsurlaubgeschenkgutschein" zu überraschen! Fragen Sie unsere Frau Hemmert nach unseren individuell gestalteten Geschenkurkunden unter 09708 - 79 34 30 |