Den Großteil der Kosten übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), je nachdem wer Ihr Kostenträger ist. Die von Ihnen zu leistende Zuzahlung beträgt derzeit 10 € pro Tag. Die Zuzahlung ist für die Dauer der stationären Rehabilitationsleistungen, längstens jedoch für 42 Tage im Jahr, zu leisten. Der Aufnahme- und Entlassungstag zählen dabei als ein Tag. Eine bereits an die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung geleistete Zuzahlung (zum Beispiel bei Krankenhausbehandlung) ist anzurechnen. Eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Zuzahlung ist vom eigenen Einkommen und/oder dem Familieneinkommen abhängig. Die Krankenkassen und die Rentenversicherungen haben zum Teil unterschiedliche Regelungen. Die Höhe der Zuzahlung ermittelt der jeweils zuständige Kostenträger und stellt sie entsprechend in Rechnung.
• Bei ambulanter Rehabilitation in der GRV entfällt die Zuzahlung grundsätzlich.
• Kinder bis einschließlich 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.
• Vollständig von der Zuzahlung befreit sind auch Übergangsgeldbezieher; auf die Höhe dieser Leistungen kommt es dabei nicht an.
• Zuzahlungen die aufgrund der Ausübung Ihres Wunschrechtes gefordert werden, sind gesetzlich nicht zulässig!
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