Sie haben sich für eine medizinische Rehabilitation entschieden und möchten diese nun gerne beantragen. Den Antrag hierfür erhalten Sie z. B.
• bei den Gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation, die von allen Reha-Trägern gemeinsam unterhalten werden,
• bei den wohnortnahen Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger,
• den Krankenkassen,
• den Versichertenältesten,
• den Versicherungsämtern sowie
• den örtlichen Stadtverwaltungen oder Gemeindeverwaltungen
• in diesem Beitrag (siehe angehängte Dateien).
Die Beantragung erfolgt durch Sie persönlich. Hilfestellung hierbei gibt i. d. R. auch der Haus- bzw. Facharzt, bei dem Sie sich in Behandlung befinden. Empfehlenswert ist, bei der Beantragung ein Reha-befürwortendes, ärztliches Gutachten beizulegen.
Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Anträge aber auch direkt, d.h. ohne den Umweg über einen niedergelassenen Arzt, bei der Kasse oder auch der Rentenversicherung einreichen. Liegt dem Reha-Antrag kein ärztliches Gutachten bei, muss die Krankenkasse dem Versicherten mehrere Gutachter zur Auswahl vorschlagen.
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