Rehabilitationsverfahren haben das Ziel, Menschen die gesundheitlich (schwer) angeschlagen sind wieder zurück ins aktive Leben zu führen. Das beamtendeutsche Wort dafür heißt "Leistungen zur Teilhabe" (SGB IX).
Dem ein oder anderen Leser ist der Begriff der „Kur“ vielleicht geläufiger. Dieser wird in der neuen Sozialgesetzgebung allerdings nicht mehr verwendet.
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