Rehazentrum Bad Bocklet

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Antworten auf Fragen (FAQ)

a) Was muss ich bei der ambulanten Badekur beachten?

Erstellt:
Freitag, 25. Juni 2010
Letzte Bearbeitung:
Mittwoch, 28. Juli 2010
Aufrufe:
1174
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Antwort

Um eine ambulante Badekur durchführen zu können, bedarf es der Genehmigung der Krankenkasse vor Antritt der Maßnahme. Hierfür stellen Sie gemeinsam mit Ihrem betreuenden Haus- bzw. Facharzt einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Nach Genehmigung suchen Sie sich ein Haus/einen Kurort Ihrer Wahl aus und vereinbaren dort einen Termin. Bei Anreise bringen Sie den von der Krankenkasse erstellten Kurarztschein mit. Mit diesem werden Sie beim am Kurort niedergelassenen Badearzt vorstellig, der Ihnen nach Untersuchung dann die entsprechenden Therapien und Anwendungen verordnet. Im Rehabilitations- und Präventionszentrum Bad Bocklet ist der Badearzt direkt im Haus.

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