Rehazentrum Bad Bocklet

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Ihr Weg zur Reha

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Ihr Weg zur Reha
Schritt 1: Das Gespräch mit dem Arzt
Schritt 2: Antrag auf Kostenübernahme
Schritt 3: Kostenübernahme
Schritt 4: Ablehnung - wie weiter?
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Rehabilitation und Prävention werden von der Politik zunehmend als unverzichtbar angesehen. Deshalb wurden selbst in Zeiten von Sparanstrengungen im Gesundheitswesen zuletzt Rehabilitationsmaßnahmen sogar noch gestärkt.

Sie haben Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation, wenn Ihr behandelnder Arzt dies als notwendig erachtet.
Da ambulante Versorgungsstrukturen gerade bei vielschichtigen Krankheitsbildern an ihre Grenzen stoßen ist oftmals ein stationärer Aufenthalt in einem spezialisierten Rehabilitationszentrum die einzige Chance für den Patienten auf einen guten Therapieerfolg.

Das Rehabilitations- & Präventionszentrum Bad Bocklet ist ein stationäres Rehabilitations- und Präventionszentrum gemäß § 107 Abs. 2 SGB V. Dabei werden stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V durchgeführt. Diese Leistungen können in unserer Klinik im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmenarten in Anspruch genommen werden:
  • Anschlussheilbehandlungen (AHB)
  • Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (Heilverfahren)
  • Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
Darüber hinaus ist das Rehabilitations- & Präventionszentrum Bad Bocklet vom Verband der Privaten Krankenversicherung als so genannte Gemischte Krankenanstalt (Akut / Reha) im Sinne des § 4 Abs. 5 MB / KK anerkannt.

Um einweisende Mediziner zu entlasten und Ihnen den Weg zur stationären Rehabilitation zu erleichtern, stellt das Rehabilitations- & Präventionszentrum Bad Bocklet gerne fachkundige Unterstützung bei der Einleitung einer stationären Behandlung zur Verfügung.



Übersicht:
- Schritt 1: Das Gespräch mit Ihrem Arzt
- Schritt 2: Antrag auf Kostenübernahme
- Schritt 3: Kostenübernahme

- Schritt 4: Ablehnung - wie weiter?

 



 

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